Flugausfälle Sommer 22: Wenn Sie vom Urlaub nur das Rollfeld sehen

Der Sommer bleibt am Boden. Das sind Ihre Fluggastrechte

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Inhaltsverzeichnis
    Der Sommer bleibt am Boden. Das sind Ihre Fluggastrechte

    Die Fluggesellschaften haben eine kuriose Bezeichnung dafür: sie stabilisieren ihren Reiseplan. Sprachwissenschaftler nennen das einen Euphemismus - die Beschönigung einer schlimmen Sache. In Wirklichkeit stabilisieren die Fluggesellschaften nicht: sie streichen. Nämlich allein bei Lufthansa 900 Flüge . Der Grund: Zu viele von der Corona-Leine losgelassene Kund*innen. Und zu wenig Personal. Wir informieren Sie über Ihre Rechte bei Flugannullierung.

    Der touristische Super-Gau

    Flugannullierung, auch Super-Gau genannt. Sie stehen mit gepackten Koffern, den Bauch voller Urlaubsfreude, in der Abfertigungshalle und Zack: Der Flieger bleibt am Boden. Fliegt einfach nicht. Bei solchen Spontan-Ausfällen ist die Sache juristisch klar: Das muss Ihnen die Fluggesellschaft bezahlen. Wir sagen juristisch, weil Ihre Forderungen durch die EU-Fluggastrechteverordnung abgesichert sind. Fällt der Flieger unangekündigt und ohne angemessenen Ersatz aus, heißt es Entschädigung. Ohne Wenn und Aber.

    Fluggesellschaften versuchen, so gut wie möglich durchzukommen. Aber nicht auf Ihre Kosten! Beliebt ist der Umbuchungstrick. Statt einfach die Kosten des ausgefallenen Flugs zu erstatten, bietet die Airline mit großzügiger Geste einen Schwenk in die Zukunft an. Die fragen auch nicht, ob Sie derzeit noch mit Ihrem Vertrauensverlust zu kämpfen haben. Solche "Angebote" halten die Kund:innen im Auftragsbuch. Einfach ignorieren und die Ticketerstattung fordern.

    Die Entschädigung: Ein Fall für Experten

    Die Fluggastrechteverordnung ist hilfreich, aber nicht einfach. Darum holen sich Opfer von Annullierungen gerne Expertenhilfe. Im Ringen um Gerechtigkeit hat die EU ein Entschädigungssystem ersonnen. Dieses nimmt auf den zeitlichen Vorlauf einer Annullierung Rücksicht. Fangen wir erst mal mit den Entschädigungssummen an. Hier herrscht Klarheit. Es gilt:

    • Kurzstrecke bis 1.500 km = 250 Euro
    • Mittelstrecke bis 3.500 km = 400 Euro
    • Langstrecke ab 3.500 km = 600 Euro

    Achtung: Diese Summen verstehen sich pro Passagier.

    Wann steht Ihnen die Entschädigung zu, wann nicht?

    Fluggesellschaften lieben außergewöhnliche Umstände. Wenn sie einen Flug annullieren und solche Umstände geltend machen können, sind sie aus der Entschädigungszahlung raus. Zu den außergewöhnlichen Umständen zählen Unwetter, politische Unruhen, Streik, zum Teil Corona. Nicht zu den außergewöhnlichen Umständen gehören Personalprobleme. Natürlich ist es im Moment schwer, Arbeitskräfte zu kriegen. Aber das stellt ein Problem der Arbeitgeber dar, nicht der Kunden.

    Noch einmal: Annullierte Flüge wegen zu wenig Personal sind grundsätzlich entschädigungspflichtig. Jetzt kommt es auf die Vorlaufzeit an, in der Ihnen die Annullierung mitgeteilt worden ist. Der Gerechtigkeitssinn der EU hat folgende Staffelung geboren:

    • Benachrichtigung über Flugausfall mehr als 14 Tage vorher = keine Entschädigung
    • Benachrichtigung weniger als 14 Tage vorher + kein Ersatzflug angeboten = Entschädigung
    • Benachrichtigung 7 bis 14 Tage vorher + Ersatzflug startet max. 2 Stunden früher/kommt max. 4 Stunden später an = keine Entschädigung
    • Benachrichtigung 7 bis 14 Tage vorher + Ersatzflug startet mehr als 2 Stunden früher/kommt über 4 Stunden später an = Entschädigung
    • Benachrichtigung weniger als 7 Tage vorher + Ersatzflug startet max. 1 Stunde früher/kommt max. 2 Stunden später an = keine Entschädigung
    • Benachrichtigung weniger als 7 Tage vorher + Ersatzflug startet über eine Stunde früher/kommt über 2 Stunden später an = Entschädigung

    Ein Fehlstart in den Urlaub kann die ganze Ferienzeit überschatten. Ihnen steht eine angemessene Entschädigung zu. Mit Hilfe von Flugrecht-Experten setzen Sie Ihre Ansprüche schnell durch.

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