Noch keine Rückerstattung für Ihren Flug erhalten?
Das können Passagiere jetzt tun, um ihr Geld zurückzuerhalten
- 20. Mai 2020
- 4 Jahre, 3 Monate alt
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Zahlreiche Corona Flugausfälle seit März
Aufgrund der Corona-Pandemie und einer weltweiten Reisewarnung des Auswärtigen Amts ist der Flugverkehr in den letzten Monaten nahezu zum Erliegen gekommen. Fluggesellschaften sind zwar nicht dazu verpflichtet Ihren Passagieren eine Entschädigung zu zahlen, doch die Rückerstattung des Ticketpreises steht Ihnen zu. Diesen können Betroffene über die Webseite der jeweiligen Airlines anfordern und sollten das Geld innerhalb von sieben Tagen zurückerhalten.
Verbraucherzentrale rät zum Mahnverfahren
Doch was tun, wenn sich die Airline noch nicht zurückgemeldet hat? Viele Fluggesellschaften haben aktuell Schwierigkeiten allen Passagieren die Kosten zu erstatten, doch dieses Recht steht Ihnen zu.
Auf ihrer Internetseite rät die Verbraucherzentrale Fluggästen, dass sie ein Mahnverfahren einleiten können. Sie können die jeweilige Airline schriftlich zu einer Zahlung auffordern und eine Frist von zwei Wochen ansetzen. Gibt es vonseiten der Fluggesellschaft immer noch keine Reaktion, haben Sie das Recht einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids beim zentralen Mahngericht Ihres Bundeslandes zu stellen.
Letzter Schritt: Vollstreckungsbescheid
Sollte sich die Airline weiterhin weigern mit Ihnen zu kommunizieren und Ihre Ticketkosten zu erstatten, ist laut der Verbraucherzentrale auch ein Vollstreckungsbescheid möglich. Hier setzt ein Gerichtsvollzieher Ihren Anspruch durch. Bei einem Widerspruch kommt es zu einem gerichtlichen Prozess. Ein Mahnverfahren ist nach Angaben der Verbraucherzentrale in der Regel jedoch günstiger und weniger aufwändig als eine Klage.
Eine weitere Möglichkeit ist die Hilfe eines Portals wie Coronaritter.de in Anspruch zu nehmen. Hier helfen erfahrene Verbraucheranwälte bei der Durchsetzung Ihres Rechts und fordern für Sie die Kosten der Flugtickets oder Ihrer Pauschalreise zurück.