900.000 Anträge auf Rückerstattung offen: Verbraucherschützer verklagen Lufthansa

Airline würde Passagiere bewusst täuschen

Tausende Rückerstattungen für stornierte Flüge stehen noch aus – Jetzt wird die Lufthansa verklagt. envato elements
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    Airlines stehen weiterhin in der Kritik. Die Rückerstattung für stornierte Flüge in der Coronakrise geschieht viel zu langsam. Verbraucherschützer verklagen die Fluggesellschaften nun aufgrund ihres Verhaltens.

    Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verklagt die Lufthansa

    Am Montag, dem 28. September wurde bekannt, dass die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eine Klage gegen die Lufthansa vor dem Landgericht Köln eingereicht hat. Grund sei die schleppende Rückerstattung der Airline. Die Lufthansa würde ihre Passagiere nicht nur viel zu lang warten lassen, sie würde bewusst durch falsche Informationen täuschen.

    Die Verbraucherzentrale hatte die Fluggesellschaft bereits abgemahnt, denn diese habe Passagiere nicht ausreichend über ihre Rechte informiert. Reisenden steht bei einer Flugstornierung das Geld für ihre Tickets innerhalb von sieben Tagen zu. Stattdessen habe die Lufthansa auf Umbuchungen und Reisegutscheine gesetzt. Auf die Abmahnung habe die Airline nicht reagiert, sodass nun eine Klage erhoben wird.

    900.000 Rückerstattungen stehen noch aus

    Die Lufthansa hatte staatliche Hilfen in Höhe von neun Milliarden Euro erhalten. Die Airline hatte vor zwei Monaten versprochen, dass alle Rückerstattungen innerhalb von vier bis sechs Wochen abgearbeitet seien. Aktuell sind noch über 900.000 Anträge offen.

    Tausende Klagen bei Verbraucherportalen

    Das stößt bei vielen Passagieren verständlicherweise auf Kritik, denn sie warten bereits seit Monaten auf ihr Geld. Verbraucherportale bieten betroffenen Reisenden ihre Hilfe an. Dort können Passagiere ihren Anspruch auf eine Rückerstattung kostenlos prüfen lassen und erfahrenen Anwälten die Kommunikation mit der Airline überlassen.

    Portale wie Coronaritter.de fordern 100 Prozent der Ticketkosten für Passagiere zurück und erhalten bei Erfolg eine Provision von 10 Prozent. Gegebenenfalls anfallende Gerichtskosten werden von dem Portal ebenfalls getragen.