Streik: 300 Flugausfälle bei Alitalia

Arbeitsausstand in Italien legt teilweise den Flugverkehr lahm

Alitalia streikt - auch Deutschland ist betroffen pixabay
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    Mailand: An den Flughäfen Malpensa und Linate wird die Arbeit niedergelegt. Flüge der Nationalairline Alitalia werden gestrichen. Kann das kompensiert werden?

    Nationale und internationale Verbindungen sind betroffen

    Die Arbeitskampfmaßnahme soll den gesamten Freitag andauern. Von 00:00 Uhr bis 23:59 Uhr streiken die Beschäftigten der Nationalairline Alitalia sowie das Flughafenpersonal der beiden Mailänder Flughäfen Malpensa und Linate. Mehrere Gewerkschaften hatten zu der Arbeitsniederlegung aufgerufen. Innerhalb der Stoßzeiten zwischen 7 bis 10 Uhr morgens sowie 18 bis 21 Uhr abends soll jedoch normaler Betrieb herrschen. Die außerhalb der Stoßzeiten betroffenen Flüge sollen bestmöglich durch den Einsatz größerer Maschinen der stattfindenden Routen durchgeführt werden, sodass 60% aller Urlauber ihre Reise trotzdem antreten können. In Düsseldorf, Frankfurt und München wurden alle Verbindungen nach Rom abgesagt.

    Steht mir bei Flugausfällen durch Streik eine Entschädigung zu?

    Grundsätzlich zählen angekündigte Streiks zu den so genannten „außergewöhnlichen Umständen“. Außerdem hat die Fluggesellschaft Alitalia alles in ihrer Macht stehende getan, einen Großteil der Flüge zu kompensieren sowie den Flugverkehr in den Stoßzeiten aufrecht zu erhalten. Eine Entschädigung laut EU-Verordnung ist in diesem Fall also sehr unwahrscheinlich. Es gab jedoch bereits Fälle, in denen im Falle von Streiks trotzdem Entschädigungen gezahlt wurden. Lesen hierzu auch unseren Beitrag „Ryanair entschädigt jetzt auch bei Streiks“.

    Und falls Sie sich unsicher sein sollten, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht oder nicht, können Sie Ihren Anspruch mit unserem Entschädigungsrechner einfach, kostenlos und unverbindlich prüfen.