Flughafen Frankfurt: Flüge wegen Unwetter gestrichen

Starke Gewitter in Süddeutschland – Flugverkehr eingestellt

Auf ANweisung der Deutschen Flugsicherung wurde der Luftverkehr über den Frankfurter Flughafen am Freitag für über eine Stunde unterbrochen. pixabay
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    Am vergangenen Freitag (12.07.19) kam es in Hessen und angrenzenden Bundesländern zu heftigen Gewittern und Starkregen. Am Flughafen Frankfurt konnten viele Flüge auf Anweisung der Deutschen Flugsicherung nicht starten.

    Flughafen Frankfurt: Anweisungen der Deutschen Flugsicherung verbieten Starts

    Am vergangenen Freitag mussten Fluggäste, die über den Frankfurter Flughafen reisen wollten, wieder viel Geduld mitbringen. Wie vom Deutschen Wetterdienst (DWD) vorhergesagt, kam es in Hessen zu starken Regenschauern und Gewittern. Vielerorts liefen die Keller von Wohnhäusern voll. Laut Angaben des DWD fielen durchschnittlich bis zu 80 Liter Wasser pro Quadratmeter. Der Flughafen Frankfurt musste auf Anweisung der Deutschen Flugsicherung den Luftverkehr für eine Stunde unterbrechen.

    100 von 1560 Flügen am Freitag abgesagt

    Diese Unterbrechungen geschehen routinemäßig, wenn es im Umkreis von acht Kilometer um den Flughafen zu stärkeren Gewittern und schwer einschätzbaren Wetterverhältnissen kommt. In dieser Zeit konnten keine Passagiere abgefertigt werden, keine Maschinen starten und niemand durfte sich auf dem Flugfeld aufhalten. Insgesamt mussten am Freitag Nachmittag 100 Flüge von insgesamt 1560 Flugbewegungen auf dem Flughafen gestrichen werden. Das Unwetter fegte über ganz Mitteldeutschland hinweg, auch in Thüringen und den südlichen Teilen von Sachsen kam es zu schweren Unwettern. Die Flughäfen in Nürnberg und Erfurt/ Weimar waren aber anscheinend nicht in dem Maß von den Gewittern betroffen wie der Frankfurter Flughafen.

    Gibt es auch bei Unwetter ein Anspruch auf Entschädigung?

    Leider gelten Unwetter wie das am Freitag nach den Richtlinien der europäischen Fluggastrechte-Verordnung als außergewöhnliche Umstände, die weder von der Fluggesellschaft noch in diesem Fall vom Flughafen zu beherrschen sind. Sie können also nicht für den Flugausfälle oder die Flugverspätungen von den Passagieren verantwortlich gemacht werden. Fluggäste, die von dem Unwetter und der Annullierung ihres Fluges betroffen waren und auf Ausgleichszahlungen oder Ticketpreiserstattungen hoffen, gehen aus diesem Grund leider leer aus.

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