Urlaub in Italien: Inzidenz, Einreise, Regeln - das müssen Reisende wegen Corona beachten

Italien gilt derzeit nicht als Corona-Risikogebiet. Das Auswärtige Amt hat folglich auch keine Corona-bedingte Reisewarnung herausgegeben.

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Inhaltsverzeichnis
    Italien gilt derzeit nicht als Corona-Risikogebiet. Das Auswärtige Amt hat folglich auch keine Corona-bedingte Reisewarnung herausgegeben.

    Urlaub in Italien

    Für deutsche Urlauber ist Italien eines der beliebtesten Reiseziele. Auch in Zeiten von Corona zieht es viele Reisende in den Süden. Insgesamt ist die Corona-Situation in Italien derzeit eher entspannt im Vergleich zum letzten Jahr. In einigen Bereichen gelten ab 01. September 2021 jedoch strengere Regeln.

    Einreise nach Italien

    Für die Einreise nach Italien müssen Reisende aus Deutschland und der Europäischen Union die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

    • Ausfüllen des digitalen Reiseformulars (European Digital Passenger Locator Form).
    • PCR- oder Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Von der Testpflicht sind Kinder unter sechs Jahren, vollständig geimpfte Personen ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung sowie Menschen nach einer überstandenen Covid-19-Erkrankung ausgenommen, sofern die Infektion nicht länger als sechs Monate zurückliegt und durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden kann.
    • Hinweise zur Testbefreiung durch Impfung: Für die Impfung muss einer der in der EU zugelassenen Impfstoffe (Biontech/Pfizer, AstraZeneca, Moderna, Johnson & Johnson) vorgenommen worden sein. Wer von einer Corona-Infektion genesen ist, gilt bereits nach der ersten Impfung als vollständig geimpft. Das Gleiche gilt für die Einmal-Immunisierung mit dem Johnson & Johnson Impfstoff.

    Als Nachweis akzeptiert wird das digitale Covid-19-Zertifikat der Europäischen Union, das in Deutschland Geimpfte und Genesene in Impfzentren und bei Ärzten erhalten und in die CoVPass-App auf ihrem Smartphone laden können. Das europäische Dokument ist dem italienischen Covid-19-Zertifikat - dem sogenannten Grünen Pass - gleichgestellt. Alternativ können Impfung oder Genesung auch durch die Vorlage entsprechender Dokumente in italienischer, englischer, französischer oder spanischer Sprache nachgewiesen werden. In Quarantäne müssen Reisende ohne Covid-19-Zertifikat oder negativen Test.

    Corona-Regeln in Italien

    Wer in Italien unterwegs ist, muss landesweit einige Corona-Regeln beachten:

    • Wenn Personen aus mehreren Haushalten gemeinsam in einem Auto unterwegs sind, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
    • Überregionale Reisen sind ab 01. September 2021 nur noch Reisenden erlaubt, die Impfung oder Genesung mit dem europäischen oder italienischen Covid-19-Zertifikat nachweisen oder einen aktuellen negativen Corona-Test (PCR- oder Antigen-Test) vorlegen. Wer diese Vorschrift nicht beachtet und kontrolliert wird, muss mit der Zahlung einer Geldstrafe rechnen. Sie gilt für alle überregionalen Züge, Langstreckenbusse sowie nationale und internationale Flüge. Im Nahverkehr gilt keine Nachweispflicht. Kinder unter zwölf Jahren sind davon grundsätzlich ausgenommen.
    • Die gleichen Nachweise sind für den Aufenthalt im Innenbereich von Restaurants sowie Besuche von Museen, Theatern, Kinos und Schwimmbädern vorgesehen. Für Hotels gibt es dagegen keine Nachweispflicht.
    • Im Freien ist ein Abstand von einem bis zwei Metern zu Personen einzuhalten, die nicht dem gleichen Haushalt angehören.
    • Im Freien gilt mit Ausnahme von Sizilien keine generelle Maskenpflicht. In geschlossenen Räumen, öffentlichen Verkehrsmitten und öffentlichen Orten, an denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist dagegen das Tragen einer Maske vorgeschrieben.
    • Nicht frei zugängliche Strände und öffentliche Bäder verlangen zum Teil eine Anmeldung und messen bei ihren Gästen Fieber. Hier ist ein Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten.

    Regeln für die Rückkehr aus Italien

    Für Italien-Reisende, die nach Deutschland zurückkehren, gelten die gleichen Regeln wie für die Einreise nach Italien: Vorlage eines aktuellen Corona-Tests, alternativ Nachweis der vollständigen Impfung oder einer durchgemachten Corona-Infektion. Von der Testpflicht sind in Deutschland Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren ausgenommen. Eine Meldepflicht für Reiserückkehrer aus Italien besteht in Deutschland derzeit nicht.