Streik: Flugausfälle der Lufthansa-Töchter am Sonntag

UFO ruft bundesweit zum Streik auf

Streik bei Lufthansa spontan wieder abgesagt, dafür streiken die Tochter-Airlines pixabay
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    An vielen deutschen Flughäfen sind am Wochenende Passagiere gestrandet, die mit den Fluggesellschaften Eurowings, Germanwings, SunExpress und Lufthansa Cityline in den Urlaub fliegen wollten.

    Dutzende Flugausfälle und Flugverspätungen auf deutschen Flughäfen

    Die UFO (Unabhängige Flugbegleiter Organisation) hat bereits vergangenen Montag (14. Oktober) zu deutschlandweiten Streiks des Kabinenpersonals von Lufthansa am Sonntag (20. Oktober) aufgerufen. Da die Lufthansa allerdings auf die Forderung einer Gehaltserhöhung eingegangen ist, hat die UFO den Streik der Muttergesellschaft abgesagt. Der am Freitag nachgeschobene Streikaufruf für die vier Tochterkonzerne Eurowings, Germanwings, SunExpress und Lufthansa Cityline blieb jedoch bestehen, da die Zusage für eine Gehaltserhöhung nur für das Personal der Lufthansa selbst zugesagt wurde. Angesetzt war der Warnstreik an dem besagten Sonntag ursprünglich von 5 Uhr morgens bis 11 Uhr vormittags. Letztendlich wurde er von angedachten 6 auf insgesamt 19 Stunden ausgeweitet.

    Wenn Sie von den Flugausfällen betroffen waren

    Bereits im Sommer befanden sich Lufthansa und Eurowings in Tarifverhandlungen mit der UFO. Damals so wie heute wurde zu so genannten Warnstreiks aufgerufen und es folgten hunderte Flugausfälle. Warnstreiks sind außergewöhnliche Umstände. Das bedeutet, sie werden laut des Europäischen Gerichtshofs als „höhere Gewalt“ eingestuft und schließen deshalb einen Entschädigungsanspruch nach der Fluggastrechte-Verordnung aus. Die Fluggesellschaften sind bei einem Flugausfall wegen Streik jedoch dazu verpflichtet, sämtliche Maßnahmen einzuleiten, um den normalen Betriebsablauf wieder herzustellen. Des weiteren ist sind die Airlines dazu verpflichtet, Ihnen eine Ersatzbeförderung anzubieten. Im Falle einer Verspätung ab zwei Stunden stehen Ihnen zusätzlich Betreuungsleistungen zu: