Entschädigung bei Flugverspätung über 24 Stunden: Ihre Rechte und Ansprüche
Flugverspätungen sind ärgerlich und können Ihre Reisepläne erheblich beeinträchtigen, insbesondere wenn sie über 24 Stunden dauern. Doch wussten Sie, dass Sie als Passagier in der EU Anspruch auf Entschädigung haben können? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema Flugverspätungen über 24 Stunden und Ihre rechtlichen Ansprüche.
Voraussetzungen für eine Entschädigung
Um eine Entschädigung geltend machen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
– Flug innerhalb der EU: Der Flug startet in der EU oder landet in der EU und wird von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt.
– Verspätung: Die Verspätung beträgt mindestens drei Stunden am Endziel.
– Keine außergewöhnlichen Umstände: Die Verspätung darf nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sein, wie z.B. schlechtes Wetter, politische Unruhen oder Streiks.
Höhe der Entschädigung
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung:
– 250 Euro: Für Flüge bis 1.500 Kilometer.
– 400 Euro: Für Flüge innerhalb der EU über 1.500 Kilometer und für alle anderen Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer.
– 600 Euro: Für Flüge über 3.500 Kilometer.
Gerichtsurteile zur Flugverspätung
Mehrere Gerichtsurteile haben die Rechte der Passagiere bei Flugverspätungen gestärkt:
– EuGH, Urteil vom 19.11.2009, Az. C-402/07 und C-432/07: Der Europäische Gerichtshof entschied, dass Passagiere bei einer Verspätung von drei Stunden oder mehr dieselben Entschädigungsansprüche haben wie bei einer Flugannullierung.
– BGH, Urteil vom 18.02.2010, Az. Xa ZR 95/06: Der Bundesgerichtshof bestätigte, dass Passagiere auch bei außergewöhnlichen Umständen Anspruch auf Betreuungsleistungen haben.
Ihre Ansprüche im Detail
Betreuungsleistungen
Bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen, die Folgendes umfassen können:
– Mahlzeiten und Erfrischungen: Angemessen zur Wartezeit.
– Hotelunterbringung: Falls ein Aufenthalt über Nacht notwendig ist.
– Transfer: Zwischen Flughafen und Unterkunft.
– Kommunikation: Zwei Telefonate, Faxe oder E-Mails.
Rückerstattung und Ersatzbeförderung
Neben der Entschädigung haben Sie auch das Recht auf:
– Rückerstattung: Des Ticketpreises, wenn Sie den Flug nicht antreten möchten.
– Ersatzbeförderung: Zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einem späteren Zeitpunkt nach Ihrem Wunsch.
So fordern Sie Ihre Entschädigung ein
Um Ihre Entschädigung zu erhalten, gehen Sie wie folgt vor:
- Dokumentation sammeln: Bewahren Sie Ihre Bordkarte und alle relevanten Unterlagen auf.
- Airline kontaktieren: Stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei der Fluggesellschaft.
- Frist beachten: Der Antrag sollte innerhalb von drei Jahren nach dem Flug gestellt werden.
- Schlichtungsstelle einschalten: Falls die Airline nicht reagiert, können Sie die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) oder eine Verbraucherzentrale einschalten.
Tipps für eine erfolgreiche Entschädigungsforderung
– Seien Sie hartnäckig: Lassen Sie sich nicht von den ersten Ablehnungen entmutigen.
– Nutzen Sie Vorlagen: Online finden Sie Musterbriefe und Formulare zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche.
– Rechtliche Hilfe: In komplexen Fällen kann es sinnvoll sein, einen auf Flugrechte spezialisierten Service wie unseren zu beauftragen.
Probieren Sie gerne unseren Entschädigungsrechner aus. So erhalten Sie eine Einschätzung, wie viel Geld Sie bei Ihrer Flugverspätung von 12 Stunden oder mehr zurückerhalten können. Mit unserem Service müssen Sie sich um nichts mehr kümmern. Wir erledigen die gesamte Abwicklung.
Fazit
Eine Flugverspätung über 24 Stunden ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch teuer werden. Doch dank der EU-Fluggastrechteverordnung stehen Ihnen umfassende Ansprüche zu, die Ihnen helfen, die Unannehmlichkeiten abzumildern. Informieren Sie sich, dokumentieren Sie die Verspätung und fordern Sie Ihre Rechte konsequent ein.