Flugverspätung: Wer zahlt das Taxi?

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Eine Flugverspätung kann nicht nur nervenaufreibend sein, sondern auch zusätzliche Kosten verursachen – zum Beispiel für ein Taxi. Doch wer kommt für diese Kosten auf? In diesem Beitrag erklären wir, wann Sie Anspruch auf Erstattung von Taxikosten haben, welche Rechte Ihnen zustehen und wie Sie diese geltend machen können.

Wann übernimmt die Airline Taxikosten bei Flugverspätung?

Die EU-Fluggastrechte-Verordnung (Nr. 261/2004) verpflichtet Airlines, bei außergewöhnlichen Umständen für die Beförderung ihrer Fluggäste zu sorgen. Taxikosten können in folgenden Fällen erstattet werden:

  • Flugausfall: Wenn die Airline keinen Ersatzflug organisiert, können notwendige Transportkosten übernommen werden.
  • Verpasste Anschlussflüge: Wenn ein verpasster Flug eine späte Ankunft verursacht und kein öffentlicher Transport mehr verfügbar ist.
  • Übernachtungskosten: Wenn Sie aufgrund der Verspätung ein Hotel benötigen und ein Taxi dorthin nehmen müssen.

Welche Bedingungen gelten für die Erstattung?

Damit Ihre Taxikosten erstattet werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Die Kosten waren unvermeidbar und notwendig.
  2. Sie besitzen Quittungen oder andere Belege über die Ausgaben.
  3. Die Airline ist für die Flugverspätung oder den Ausfall verantwortlich (keine außergewöhnlichen Umstände).

Wie mache ich die Erstattung geltend?

Um die Erstattung von Taxikosten zu beantragen, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Sammeln Sie alle Belege (Taxiquittung, Flugticket, Boardingpass).
  2. Wenden Sie sich schriftlich an die Airline und fordern Sie die Kostenübernahme.
  3. Haben Sie Probleme mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche? Nutzen Sie den Entschädigungsrechner von Compensation2Go. Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert.

Welche zusätzlichen Entschädigungen stehen mir zu?

Je nach Flugstrecke und Dauer der Verspätung können Ihnen auch Entschädigungen nach der EU-Verordnung Nr. 261/2004 zustehen:

  • 250 € bei Flügen bis 1.500 km
  • 400 € bei Flügen zwischen 1.500 km und 3.500 km
  • 600 € bei Flügen über 3.500 km

Beispiele aus der Rechtsprechung

Gerichtsurteile verdeutlichen, wann Airlines zur Erstattung verpflichtet sind. Ein Beispiel:

Amtsgericht Frankfurt (Az.: 31 C 1288/17): Eine Airline wurde verpflichtet, die Taxikosten eines Fluggastes zu erstatten, da kein öffentlicher Transport mehr verfügbar war.

Fazit: Ihre Rechte bei Flugverspätungen und Taxikosten

Wenn Ihr Flug verspätet ist und zusätzliche Kosten entstehen, lassen Sie sich nicht entmutigen. Prüfen Sie Ihre Rechte, sammeln Sie Belege und nutzen Sie den Service von Compensation2Go, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Mit unserem Entschädigungsrechner erfahren Sie in wenigen Minuten, wie viel Ihnen zusteht.