Flug annulliert: Wann Sie Anspruch auf einen Ersatzflug haben

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Wenn ein Flug kurzfristig annulliert wird, stehen Reisende oft vor einer Reihe von Fragen: Wer kümmert sich um den Ersatzflug? Muss ich einen anderen Flughafen in Kauf nehmen? Und was, wenn der Ersatzflug teurer ist oder von einer anderen Airline durchgeführt wird? Dieser Ratgeber fasst die wichtigsten Punkte zusammen und erklärt, welche Ansprüche Passagiere bei einem Flugausfall haben.

Ersatzflug: Andere Airline oder anderer Flughafen?

Laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung müssen Fluggesellschaften bei einer Annullierung einen alternativen Flug oder die Erstattung des Ticketpreises anbieten. Kommt ein zeitnaher Ersatzflug nicht zustande, kann die Airline unter Umständen auf eine andere Fluggesellschaft zurückgreifen oder eine Verbindung ab einem anderen Flughafen vorschlagen.

  • Flug von einer anderen Airline: Wenn keine schnellen Umbuchungsmöglichkeiten bei der ursprünglichen Airline verfügbar sind, darf der Ersatzflug über eine andere Gesellschaft laufen.
  • Abflug von einem anderen Flughafen: Ist ein Flug von Ihrem ursprünglichen Flughafen nicht möglich, kann ein anderer Abflughafen zur Option werden. Die Airline ist jedoch verpflichtet, Ihnen entsprechende Beförderungsmöglichkeiten (z. B. Transfer) anzubieten.

Was tun, wenn der Ersatzflug teurer ist?

Sind Sie auf der Suche nach einem eigenen Ersatzflug und finden nur teurere Verbindungen, haben Sie grundsätzlich das Recht, diese Kosten gegenüber der Airline geltend zu machen – vorausgesetzt, die Fluggesellschaft hat Ihnen zuvor keinen angemessenen Umbuchungsvorschlag gemacht. Gerichtsurteile, wie das Az. X ZR 96/17 vom Bundesgerichtshof am 03.07.2018, bestätigen, dass Passagiere Erstattungsansprüche für Mehrkosten haben können. Dokumentieren Sie sämtliche Belege und Ticketpreise, um im Zweifel Nachweise zu haben.

Welche Ansprüche haben Passagiere bei Flugausfall?

Wurde Ihr Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert, können Sie zusätzlich zur Erstattung des Ticketpreises Anspruch auf eine Ausgleichszahlung gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben. Die Höhe der Entschädigung liegt in der Regel zwischen 250 und 600 Euro und ist abhängig von der Flugstrecke.

  • 250 € bei Kurzstrecken bis 1.500 km
  • 400 € bei Mittelstrecken bis 3.500 km
  • 600 € bei Langstrecken über 3.500 km

Auch Gerichte wie der Bundesgerichtshof (BGH) haben in Fällen von Flugausfällen klar zugunsten der Passagiere entschieden, beispielsweise unter Az. X ZR 123/22 vom 10.10.2023.

Wichtige Gerichtsurteile und die EU-Fluggastrechte-Verordnung

Die EU-Fluggastrechte-Verordnung (VO 261/2004) ist für alle Airlines verpflichtend, die in der EU starten oder landen. Sie legt fest, dass betroffene Passagiere bei Annullierungen, Verspätungen oder verwehrtem Boarding unter bestimmten Umständen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben. Zahlreiche Gerichtsurteile, wie jene oben genannten, untermauern diese Rechte. Entscheidend ist jedoch immer der Einzelfall, insbesondere ob die Airline für den Ausfall verantwortlich gemacht werden kann (z. B. technische Probleme oder Personalengpässe, die nicht als außergewöhnliche Umstände gelten).

Wie unterstützt Sie compensation2go.com?

Bei uns können Sie schnell und einfach prüfen, ob Ihr annullierter Flug einen Anspruch auf Erstattung oder Entschädigung auslöst. Unser Entschädigungsrechner liefert Ihnen eine erste Einschätzung zu Ihrem individuellen Fall. Anschließend können Sie sich entscheiden, ob Sie unsere Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche in Anspruch nehmen.

Fazit

Ganz gleich, ob Sie auf einen teureren Ersatzflug ausweichen oder an einem anderen Flughafen starten müssen: Ihre Passagierrechte sind in Europa klar geregelt. Bei kurzfristigen Annullierungen steht Ihnen oft eine Entschädigung zu – zusätzlich zur Umbuchung auf einen anderen Flug. Nutzen Sie den Entschädigungsrechner, um schnell zu erfahren, wie hoch Ihre potenziellen Ansprüche sein können. Bei der anschließenden Durchsetzung hilft Ihnen compensation2go.com, damit Sie nicht auf Ihren Kosten sitzen bleiben.