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Compensation2Go

Warum Compensation2Go?

Wir helfen Ihnen nicht nur, Ihre Ansprüche gegen die Fluggesellschaft durchzusetzen, sondern zahlen Sie innerhalb von 24 Stunden aus.1 Wir kümmern uns dann auf eigenes Risiko um die Durchsetzung Ihrer Rechte. Damit ist die Angelegenheit für Sie innerhalb von wenigen Minuten beendet und völlig risikofrei. Denn Sie dürfen Ihre Express-Entschädigung behalten, egal wie der Fall später ausgeht. Sie sind nicht mehr Teil des späteren Verfahrens gegen die Airline und tragen weder Kosten noch Aufwand.

Wie erhalte ich meine Express-Entschädigung?

1. Mit unserem kostenlosen Entschädigungsrechner können Sie zunächst Ihren Anspruch prüfen.
2. Ist das Ergebnis positiv, erhalten Sie sofort ein Angebot für eine Express-Entschädigung. Dieses können Sie bequem online annehmen.
3. Wir bestätigen Ihre Express-Entschädigung anschließend innerhalb von 24 Stunden.1
4. Danach zahlen wir den Betrag noch am selben Werktag an Sie aus.

Der Entschädigungsrechner lehnt meinen Anspruch ab. Was bedeutet das?

Wird Ihr Anspruch abgelehnt, ist die Fluggastrechteverordnung auf Ihren Flug nicht anwendbar oder es lagen bei Ihrem Flug mit großer Wahrscheinlichkeit außergewöhnliche Umstände wie Schlechtwetter oder Streik vor. Selbstverständlich ist es trotz Ablehnung dennoch möglich, dass ein Entschädigungsanspruch besteht. Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gern an unseren Kundenservice (0234 414 707 50).

Ich habe das Onlineformular ausgefüllt. Wie geht es weiter?

Wir prüfen Ihre Eingaben nun und bestätigen Ihre Express-Entschädigung in der Regel am selben oder folgenden Werktag. Sie erhalten im Anschluss eine Benachrichtigung per E-Mail. Nach Bestätigung erfolgt die Auszahlung innerhalb von 24 Stunden.

Wofür wird meine Buchungsbestätigung benötigt?

Wir können Ihren Anspruch später nur gegen die Airline durchsetzen, wenn wir die Flugbuchung beweisen können. Dafür benötigen wir Ihre Unterlagen.

Wird mein Fall bei unklarer Rechtslage abgelehnt?

Nein, wir lehnen lediglich Fälle ab, für die keine realistischen Erfolgschancen bestehen. Im Falle von schwerwiegenden Rechtsunsicherheiten unterstützen wir Sie dennoch und bieten eine günstigere erfolgsabhängige Durchsetzung an, bei der wir die Kosten und das Risiko übernehmen. Wir garantieren eine umfassende Erläuterung unserer Angebotsentscheidung. Weitere Einzelheiten über das Zustandekommen unserer Entscheidung haben wir in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter § 3 Nr. 6 transparent für Sie dargestellt: https://compensation2go.com/allgemeine-geschaeftsbedingungen/

Ich habe keine Buchungsbestätigung mehr, kann ich trotzdem eine Entschädigung erhalten?

Ja. Eine Buchungsbestätigung ist lediglich eine von vielen Möglichkeiten um nachzuweisen, dass Sie auf den Flug gebucht waren. Alternativ können Sie uns auch ein Foto der Bordkarten oder eine Übersicht vom Pauschalreiseveranstalter zukommen lassen. Wichtig ist nur, dass aus dem Dokument Ihre Person, das Flugdatum sowie die Flugnummer hervorgehen.

Was macht C2Go nachdem ich meinen Anspruch abgetreten habe?

Der Anspruch wird der Airline zunächst mitgeteilt. Nach Ablauf der Zahlungsfrist übergeben wir den Fall an unsere Vertragsanwälte, die wir mit der gerichtlichen Durchsetzung beauftragen. Wichtig ist, dass Ihnen hierdurch keinerlei Kosten entstehen.

Wie lange dauert es, bis ich meine Entschädigung erhalte?

Wir zahlen Ihre Express-Entschädigung nach Bestätigung noch am selben Werktag aus. In der Regel vergehen zwischen der Falleingabe in unserem Entschädigungsrechner und dem Geldeingang auf Ihrem Konto zwei bis drei Werktage. Bei Banküberweisungen ist die Übertragungsdauer von Ihrem Kreditinstitut abhängig.

Kann ich für mehrere Personen eine Express-Entschädigung erhalten?

Ja, Sie können in unserem Entschädigungsrechner die Anzahl der Personen eingeben und erhalten dann ein Angebot für alle Mitreisenden, das Sie online annehmen können. Wir benötigen dann lediglich eine Unterschrift Ihrer Mitreisenden, um den Gesamtbetrag auszahlen zu können.

Entschädigungsanspruch

Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 125€ und 600€ gegen die Fluggesellschaft, wenn Ihr Flug sein Ziel mehr als drei Stunden später erreicht hat, dieser kurzfristig annulliert wurde oder Sie trotz Buchung am Gate abgewiesen wurden. Die Höhe des Anspruchs richtet sich nach der Flugdistanz (bis 1500km 250€, bis 3500km 400€, über 3500km 600€) und ob Ihnen zeitnahe ein Alternativflug angeboten wurde. Nutzen Sie unseren kostenlosen Entschädigungsrechner, um die Höhe des Anspruchs für Ihren Flug zu ermitteln.

Ich habe eine Pauschalreise gebucht. Habe ich trotzdem Anspruch auf Entschädigung?

Ja, auch Pauschalreisende haben Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung-, Annullierung oder Überbuchung. Sollten Sie bereits von Ihrem Reiseveranstalter entschädigt worden sein (z.B. durch eine Reisepreisminderung), muss dieser Betrag auf die Entschädigung angerechnet werden.

Wie lange darf mein Flug zurückliegen?

Wir zahlen Ihre Entschädigung für Flüge, die bis zu 3 Jahre zurückliegen. Nach Ablauf von drei Jahren verjährt Ihr Ausgleichsanspruch, sodass die Fluggesellschaft nicht mehr zur Zahlung verpflichtet ist.

Ich habe den Flug nicht bezahlt. Kann ich trotzdem den Anspruch abtreten?

Ja. Nach der Fluggastrechteverordnung ist derjenige anspruchsberechtigt, der auf den Flug gebucht war. Darauf wer den Flug gebucht oder bezahlt hat kommt es hingegen nicht an.

Für welche Flugrouten habe ich einen Anspruch?

Die Fluggastrechteverordnung gilt für Flüge innerhalb und mit Bezug zur Europäischen Union. Ihr Flug muss also entweder in einem EU-Land gestartet oder gelandet sein.

Kosten

Was kostet Compensation2Go?

Wir berechnen für Ihre Express-Entschädigung 34,5% Ihrer Entschädigungssumme inkl. MwSt. Dafür übernehmen wir die Durchsetzung sowie das gesamte Kostenrisiko (Anwalts- und Gerichtskosten). Das bedeutet für Sie: Die Angelegenheit ist in wenigen Minuten erledigt. Verlieren wir Ihren Fall später, dürfen Sie die Express-Entschädigung behalten. Nutzen Sie unseren kostenlosen Entschädigungsrechner, um die Höhe des Auszahlungsbetrages zu ermitteln.

Muss ich etwas zahlen, wenn mein Fall später verloren wird?

Nein, wir übernehmen das gesamte Ausfallrisiko. Sie dürfen Ihre Express-Entschädigung behalten. Wir tragen die Anwalts- und Gerichtskosten.

Privatsphäre und Datenschutz

Was passiert mit meinen Daten?

Mit dem Ausfüllen und Absenden des Entschädigungsrechners übergeben Sie uns persönliche Daten sowie Informationen über Ihren Flug. Diese werden über eine verschlüsselte Verbindung an uns übertragen. Wir nutzen die Daten ausschließlich, um Ihren Anspruch durchzusetzen und behandeln diese stets vertraulich.

Kann ich meine Daten löschen lassen?

Selbstverständlich können Sie Ihre Daten löschen lassen, sofern wir diese nicht zur Durchsetzung Ihres Anspruchs benötigen. Kontaktieren Sie dazu jederzeit gern unseren Kundenservice.

Ich muss zur Auszahlung der Entschädigung meine Kontoverbindung angeben. Sind die Daten sicher?

Ja, Ihre Daten werden über eine verschlüsselte Verbindung an uns übergeben und können auf diese Weise nicht von Unbefugten eingesehen werden. Unserere Datenbank wird zudem in einem Hochsicherheits-Gebäude betrieben und ist durch zahlreiche Sicherheitsmechanismen vor externen Zugriffen geschützt.

Geschäftsreisende

Ich habe für meine Arbeitnehmer eine Dienstreise gebucht. Kann ich den Anspruch geltend machen?

Grundsätzlich ist nur derjenige anspruchsberechtigt, der auch tatsächlich den Flug angetreten ist bzw. antreten wollte. Etwas Anderes gilt, wenn im Arbeitsvertrag geregelt wurde, dass der Anspruch an den Arbeitgeber abgetreten wird.

Kann ich mir die Ansprüche meiner Angestellten abtreten lassen?

Ja. Entweder Sie haben eine solche Abtretungserklärung bereits im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung aufgenommen oder Sie können diese individuell mit Ihren Arbeitnehmern vereinbaren.

FAQ zu Flugstreichung & Flugausfall

Wird mein Flug gestrichen?

Die Möglichkeit, dass Ihr Flug gestrichen wird, besteht immer. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, darunter technische Probleme, Wetterbedingungen oder Betriebsstörungen.

Wie finde ich heraus, ob mein Flug gestrichen wurde?

Um herauszufinden, ob Ihr Flug gestrichen wurde, können Sie die Website Ihrer Fluggesellschaft besuchen und den aktuellen Flugstatus überprüfen. Die meisten Fluggesellschaften bieten auch die Möglichkeit, sich per E-Mail oder SMS benachrichtigen zu lassen, falls es zu Änderungen kommt.

Was tun, wenn mein Flug gestrichen wurde?

Wenn Ihr Flug gestrichen wurde, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Sie können alternative Flüge prüfen, eine Rückerstattung beantragen oder Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261/2004 fordern. Mehr Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite hier.

Was passiert, wenn mein Flug gestrichen wird?

Wenn Ihr Flug gestrichen wird, hängen die weiteren Schritte von den individuellen Umständen und Ihrer Fluggesellschaft ab. In den meisten Fällen bieten die Fluggesellschaften alternative Flüge an oder erstatten den Flugpreis.

Flug fällt aus – was tun?

Wenn Ihr Flug ausfällt, sollten Sie zuerst Ruhe bewahren. Informieren Sie sich über die nächsten Schritte bei Ihrer Fluggesellschaft und prüfen Sie alternative Beförderungsmöglichkeiten. Falls erforderlich, können Sie auch rechtliche Schritte einleiten, um Ihre Rechte als Fluggast zu schützen.

Ab wie viel Verspätung bekomme ich eine Flug-Erstattung?

Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 haben Sie Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet ist und die Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Weitere Informationen zur Entschädigung bei Flugverspätung finden Sie hier.

Wenn ein Flug gestrichen wird, bekomme ich das Geld zurück?

Ja, wenn Ihr Flug gestrichen wird, haben Sie Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises oder auf alternative Beförderungsmöglichkeiten, je nach Ihren Präferenzen.

Was tun, wenn der Flieger nicht fliegt?

Wenn Ihr Flug ausfällt oder gestrichen wird, sollten Sie sich zuerst an die Fluggesellschaft wenden, um alternative Beförderungsmöglichkeiten zu prüfen. Falls erforderlich, können Sie auch rechtliche Schritte einleiten, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Flug fällt aus – wer zahlt das Hotel?

Die Frage, wer für die Hotelkosten aufkommt, hängt von den Umständen ab. Wenn der Flugausfall auf Gründe zurückzuführen ist, die die Fluggesellschaft zu vertreten hat, kann diese verpflichtet sein, die Hotelkosten zu übernehmen. Andernfalls müssen Sie möglicherweise selbst für Ihre Unterkunft aufkommen.

Flug fällt aus wegen Streik – wer zahlt?

Wenn Ihr Flug aufgrund eines Streiks ausfällt, ist die Situation komplexer. In einigen Fällen kann die Fluggesellschaft für die entstandenen Kosten verantwortlich sein, während in anderen Fällen keine Entschädigung oder Erstattung möglich ist. Es empfiehlt sich, sich an die Fluggesellschaft zu wenden und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Rechte zu klären.