Allgemeine Geschäftsbedingungen der Compensation2Go GmbH
§ 1 Allgemeinen Bestimmungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Compensation2Go GmbH (Universitätsstraße 60, Exzenterhaus, 44789 Bochum, Tel. 0234 – 414707 50, Fax 0234- 414707 51, E-Mail support@compensation2go.de), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 16206, vertreten durch Frau Petra Christine Wedow und Herrn Bernhard Schulz, USt-Identifikations-Nr.: DE 308147420 (nachfolgend „C2Go“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) (gemeinsam nachfolgend „Parteien“). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, C2Go stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich durch Brief, E-Mail oder Fax zu.
- Die AGB gelten auch für Kunden, die Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsgegenstand, Express-Entschädigung
- C2Go kauft nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen von dem Kunden Ausgleichszahlungsansprüche, die diesem auf Grundlage der EU-Fluggastrechtverordnung 261/2004 gegen Fluggesellschaften zustehen können („Express-Entschädigung“). Der Kauf der Forderungen erfolgt vorbehaltlich § 9 dieser AGB unter Übernahme des Ausfallsrisikos durch C2Go.
- Die Parteien beabsichtigen keine rahmenvertragliche Vereinbarung abzuschließen, die den laufenden Kauf von Forderungen durch C2Go vorsieht. Vielmehr unterliegt jeder Forderungskauf eines gesonderten, voneinander unabhängigen Vertragsschlusses. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Abschluss eines Forderungskaufs besteht daher nicht.
- C2Go wird mit der schriftlichen Anzeige der Abtretung der Ausgleichszahlungsansprüche gegenüber der ausführenden Airline beauftragt.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
- Nachdem der Kunde C2Go die für die Fallprüfung notwendigen Informationen übermittelt hat, teilt C2Go dem Kunden unmittelbar nach Übermittlung der Daten mit, ob die von dem Kunden angegebenen Fallumstände voraussichtlich einen Ausgleichszahlungsanspruch begründen und wie hoch die von C2Go für diesen Anspruch vorgesehene Zahlung voraussichtlich sein wird.
- Zeitgleich erhält der Kunde die Möglichkeit unter einer näheren Beschreibung des Sachverhalts und Angabe von Kontaktdaten ein Angebot auf Forderungsabtretung und Abschluss eines Forderungskaufvertrages abzugeben (nachfolgend „Auszahlungsanfrage“).
- Der Eingang der Auszahlungsanfrage wird durch C2Go dem Kunden gegenüber unverzüglich per E-Mail bestätigt. Ein Vertragsschluss wird hierdurch nicht begründet.
- C2Go prüft diese Auszahlungsanfrage und erklärt dem Kunden im Falle, dass das Bestehen eines Ausgleichszahlungsanspruchs i.S.v. § 3 Nr. 6 dieser AGB durch C2Go bejaht wird, per E-Mail die Annahme derselben (nachfolgend „Auszahlungsbestätigung“). Der Abschluss des Forderungskaufvertrages steht jedoch unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Kunde C2Go die Abtretungserklärung in dem dafür vorgesehenen Textfeld wirksam unterzeichnet sowie diese an C2Go übermittelt hat. Erst mit Zugang dieser Abtretungserklärung bei C2Go ist der Forderungskaufvertrag wirksam geschlossen.
- Nach Zugang der nach § 3 (4) wirksam unterzeichneten Abtretungserklärung erhält der Kunde per E-Mail neben einer Bestätigung über den Vertragsschluss auch die wirksam unterzeichnete Abtretungserklärung übersandt.
- Ein Ausgleichsanspruch, für den eine Express-Entschädigung in Frage kommt, besteht i. S. v. § 3 Nr. 4 dieser AGB, wenn (1) der Störung des streitgegenständlichen Fluges nach Analyse von C2Go mit überwiegender Wahrscheinlichkeit keine außergewöhnlichen Umstände im Sinne der Verordnung (EG) 261/2004 zu Grunde lagen, (2) die Fluggesellschaft nicht von Insolvenz bedroht ist und vollstreckungsfähige Vermögenswerte besitzt und (3) der Fall nach derzeitiger Rechtslage mit überwiegenden Erfolgsaussichten beurteilt werden kann. Im Falle der Ablehnung der Auszahlungsbestätigung i. S. v. § 3 Nr. 4 teilt C2Go dem Kunden die zugrundeliegenden Gründe individuell und unaufgefordert mit. C2Go räumt dem Kunden das Recht ein, eine Flugverkehrs- und Wetteranalyse anzufordern (Recht auf Entscheidungstransparenz).
§ 4 Kaufpreis
- Der Kaufpreis bemisst sich ausschließlich nach dem Forderungskaufvertrag, den der Kunde mit C2Go schließt.
- Die nachfolgend tabellarisch aufgelisteten Kaufpreise, die auch auf der Internetseite von C2Go unter www.comensation2go.com und www.compensation2go.de dargestellt sind, stellen jeweils Mindestpreise dar und können im Einzelfall positiv abweichen.
Flugstrecke über 1500 Km | Zwischen 1500 und 3500 Km | Über 3500 Km |
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164 € (Anspruch nach EU-Recht 250 €) | 262 € (Anspruch nach EU-Recht 400 €) | 393 € (Anspruch nach EU-Recht 600 €) |
§ 5 Auszahlung
- C2Go weist die Übermittlung des im Forderungskaufvertrag vereinbarten Forderungskaufpreises, der sich aus dem Fluggastentschädigungsanspruch abzüglich der Vergütung von C2Go zzgl. Umsatzsteuer berechnet, innerhalb eines Werktags nach Bestätigung des Vertragsschlusses nach § 3 (5) dieser AGB an.
- Der Kunde ist verpflichtet, eine Kontoverbindung zu benennen. Verfügt der Kunde über kein SEPA Konto, sind etwaig anfallende Gebühren für die Überweisung vom Kunden zu tragen.
- Soweit der Kunde Zahlungen erhält, die für Mitreisende bestimmt sind, sind diese anteilig an die Mitreisenden weiterzuleiten.
§ 6 Haftung
- Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von C2Go, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
- Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet C2Go nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Die Einschränkungen nach (1) und (2) gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von C2Go, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
- Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 7 Mitwirkungspflichten
- Der Kunde ist verpflichtet, C2Go vor als auch nach Vertragsabschluss bei der Durchsetzung der gekauften Forderung durch wahrheitsgemäße Angaben und Überlassung aller erforderlichen Unterlagen, insbesondere Bordkarten, Buchungsbelege und sonstigen Flugnachweisen sowie Korrespondenz mit der Fluggesellschaft, zu unterstützen. Erhält der Kunde neue Informationen reicht er diese innerhalb von sieben Tagen C2Go nach.
- Der Kunde ist verpflichtet, C2Go unverzüglich zu informieren, wenn er oder ein von ihm angemeldeter Mitreisender Leistungen der Fluggesellschaft erhalten hat oder diese mit ihm in Verbindung getreten ist. Erhaltende Leistungen sind innerhalb von sieben Tagen an C2Go weiterzuleiten.
- Der Kunde darf, nach Übertragung des Ausgleichszahlungsanspruchs (Express-Entschädigung) nicht über den Ausgleichsentschädigungsanspruch verfügen oder ihn gerichtlich oder außergerichtlich durchsetzen.
- Der Kunde hat unverzüglich auf erstes Anfordern hin, den von ihm gemäß § 3 (4) dieser AGB geschlossenen Abtretungsvertrag eigenhändig durch Namensunterschrift zu unterzeichnen und an C2Go per Brief zu übersenden. Von den Kosten der Versendung wird der Kunde von C2Go durch Überlassung eines vorfrankierten Briefs freigestellt.
§ 8 Garantien
Der Kunde garantiert, dass die nachfolgenden Angaben zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses richtig sind:
- Die vorvertraglich durch den Kunden mitgeilten Informationen geben den zugrundeliegenden Sachverhalt wahrheitsgemäß wieder.
- Der Kunde hat sich mindestens 45 Minuten vor der angegebenen Abflugzeit an dem am Flughafen angegebenen Gate zur Abfertigung eingefunden, es sei denn, der Flug wurde vorher storniert oder die Airline gab anderslautende Anweisungen.
- Der Kunde hat das Flugticket nicht zu einem nicht-öffentlich reduzierten Tarif erworben.
- Der Kunde hat bis heute keine Ausgleichszahlung erhalten und hat diese nicht bereits selbst oder durch Dritte außergerichtlich oder gerichtlich gegen die Airline geltend gemacht (z.B. durch Mahnung oder Abtretung an Fluggastportale). Sollte dies dennoch erfolgt sein, hat der Kunde dies C2Go mitgeteilt. In diesem Fall liegt keine Verletzung dieser Garantiebestimmung vor.
- Der Kunde hat keinen sonstigen Ausgleich gleich welcher Art im Zusammenhang mit dem Sachverhalt erhalten (z.B. im Wege der Minderung des Reisepreises gegenüber dem Reiseveranstalter).
- Der Kunde hat von Seiten der Airline kein Angebot zur alternativen Beförderung erhalten, das es ihm ermöglicht hätte, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und sein Ziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen. Sollte dies dennoch erfolgt sein, hat der Kunde dies C2Go mitgeteilt. In diesem Fall liegt keine Verletzung dieser Garantiebestimmung vor.
- Der Kunde ist über den an C2Go abgetretenen Ausgleichsentschädigungsanspruch uneingeschränkt verfügungsberechtigt. Diese Forderung ist frei von Rechten Dritter und wurde insbesondere nicht vorab an einen Dritten abgetreten.
§ 9 Garantieverstoß
Verstößt der Kunde gegen eine oder mehrere der nach § 8 dieser AGB zugesicherten Garantien und tritt C2Go daraufhin von dem geschlossenen Vertrag zurück, ist C2Go berechtigt, dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr von 10 € zzgl. USt. für die entstandenen Kosten der Rückabwicklung zu berechnen, wenn der Kunde den Verstoß zu vertreten hat. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadenersatzanspruchs bleibt davon unberührt.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Auf Verträge zwischen C2Go und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
- Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und C2Go der Sitz von C2Go.
- Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
- Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
Stand 13.06.2019