Boarding verweigert: Ihre Rechte und Entschädigungsmöglichkeiten
Wenn Ihnen das Boarding verweigert wurde, stehen Sie möglicherweise vor einer frustrierenden Situation. Doch die gute Nachricht ist: Sie haben Rechte! In diesem Artikel erklären wir, wann Sie Anspruch auf Entschädigung haben, wie hoch diese sein kann und wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können.
Warum wird das Boarding verweigert?
Die häufigsten Gründe für eine verweigerte Mitnahme am Flughafen sind:
- Überbuchung: Die Fluggesellschaft hat mehr Tickets verkauft, als Plätze im Flugzeug verfügbar sind.
- Dokumentationsprobleme: Ungültige oder fehlende Reisedokumente können zur Verweigerung führen.
- Sicherheitsbedenken: Wenn die Airline Sie als Sicherheitsrisiko einstuft.
Unabhängig vom Grund stehen Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche zu, insbesondere gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung.
Welche Rechte haben Sie, wenn das Boarding verweigert wird?
Wurde Ihnen das Boarding unrechtmäßig verweigert, können Sie folgende Rechte geltend machen:
- Ausgleichszahlung: Je nach Flugdistanz stehen Ihnen Entschädigungen zwischen 250 € und 600 € zu.
- Erstattung oder alternative Beförderung: Sie können den Ticketpreis zurückfordern oder auf einen Alternativflug bestehen.
- Betreuungsleistungen: Getränke, Mahlzeiten, Hotelübernachtungen und Transfers müssen Ihnen bei längeren Wartezeiten bereitgestellt werden.
Wann besteht Anspruch auf Entschädigung?
Ihr Anspruch auf Entschädigung hängt von folgenden Faktoren ab:
- Das Boarding wurde ohne Ihr Verschulden verweigert.
- Der Abflug- oder Ankunftsort befindet sich in der EU oder die Fluggesellschaft hat ihren Sitz in der EU.
- Die Fluggesellschaft kann sich nicht auf außergewöhnliche Umstände (z. B. Streiks oder schlechte Wetterbedingungen) berufen.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Höhe der Entschädigung ist in der EU-Fluggastrechte-Verordnung geregelt und richtet sich nach der Flugdistanz:
Flugdistanz | Entschädigung |
---|---|
Bis 1.500 km | 250 € |
1.501 km – 3.500 km | 400 € |
Über 3.500 km | 600 € |
Wie können Sie Ihre Entschädigung durchsetzen?
Um Ihre Entschädigung zu erhalten, sollten Sie:
- Sich den Grund für die verweigerte Mitnahme schriftlich von der Airline bestätigen lassen.
- Belege und Dokumente wie Bordkarte und Buchungsbestätigung aufbewahren.
- Unsere Unterstützung nutzen: Der Entschädigungsrechner auf compensation2go.com hilft Ihnen dabei, Ihre Ansprüche schnell und einfach zu berechnen.
Beispiele aus der Rechtsprechung
Die Gerichte haben in der Vergangenheit klar zugunsten von Passagieren entschieden:
- Urteil des EuGH (C-214/08): Auch bei Überbuchung besteht Anspruch auf Entschädigung.
- Urteil des BGH (Az.: X ZR 80/17): Fluggesellschaften müssen Betreuungsleistungen unabhängig von der Ursache bereitstellen.
Fazit: Ihre Rechte durchsetzen mit compensation2go
Wenn Ihnen das Boarding ohne eigenes Verschulden verweigert wurde, stehen Ihnen wahrscheinlich Entschädigungen und weitere Rechte zu. Mit uns haben Sie einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite, um diese unkompliziert einzufordern. Nutzen Sie den Entschädigungsrechner, um Ihren Anspruch zu prüfen und durchzusetzen – einfach, schnell und ohne Risiko!